An unserer Schule kann man den
* Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen und einen der
* Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss gemäß § 17 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes erreichen.
Die Voraussetzungen sieht man hier dargestellt: